05 Dezember 2008

Das Huhn kann das Gackern nicht lassen

Das ist natürlich nur ein völlig abstraktes Beispiel, das nie vorkommt und nur meiner schmutzigen Phantasie entspringt und mit der täglichen forensischen Praxis überhaupt nicht das Geringste zu tun hat.

Dem Verteidiger liegt etwas auf dem Herzen, sei es nun aus Sicht des Gerichts berechtigt oder nicht. Jedenfalls bittet der Verteidiger in der Hauptverhandlung um das Wort und erhält es auch. Die Kammermitglieder richten gespannt ihre Blicke auf die Lippen des Verteidigers, der mit seinen Ausführungen beginnt.

Und kaum hat er den ersten Satz herausgebracht und zu erkennen gegeben, was sein Anliegen ist, beginnt z.B. die Beisitzerin - nennen wir sie einfach mal so das blasse Huhn -, weil sie natürlich nicht nur Berichterstatterin sondern auch wichtig ist, mit der Frau Vorsitzenden zu tuscheln, obwohl der Verteidiger seinen Gedanken, mag er richtig oder falsch sein, noch nicht zum Ende gebracht hat und noch redet.

In diesem Beispiel wähle ich zwei weibliche Protagonisten nur deshalb -nicht dass jemand auf den Gedanken kommt, dass das etwas mit dem Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz zu tun haben könnte -, weil die ja zwei Dinge gleichzeitig können, also der einen Person zuhören und gleichzeitig mit der anderen Person Kochrezepte austauschen.

Davon mal abgesehen, dass manche Frauen weder zuhören noch kochen können, was wir natürlich von dem blassen Huhn nicht wissen, weil es ja erfunden ist, ist ein solches Verhalten eine bodenlose Frechheit, massiv unhöflich und zeigt ein völliges Desinteresse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit anderen Prozessbeteiligten, weil man eh weiß, was man will, nämlich nur die Anklage Punkt für Punkt abhaken. Man hat halt seine vorgefasste Meinung und will sich von Tatsachen nicht verwirren lassen. Was interessiert da schon das blöde Gequatsche eines Verteidigers.

Gut, dass es im wahren gerichtlichen Leben solche bösen Beispiele niemals gibt und geben wird!

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Höflich ist das in der Tat nicht. Als regelmäßiger Leser Ihres Blogs kommt man aber niht umhin, Verständnis für die Richterin zu haben - auch nein, Sie sprechen ja gar nicht von sich ....

 

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