Bislang durften Häftlinge Lebensmittel ins Gefängnis geschickt bekommen – vor allem an Weihnachten gab es Pakete mit Tee, Stollen oder Plätzchen. Das seit Januar geltende Niedersächsische Vollzugsgesetz lässt das nicht mehr zu."Die Häftlinge werden dadurch noch mehr aus der Gesellschaft ausgegrenzt", sagt Pastor Otfried Junk, Geschäftsführer vom "Schwarzen Kreuz". Der Verein hilft seit 1925 Straffälligen und ihren Angehörigen während und nach der Haft.
Georg Weßling, Sprecher des Niedersächsischen Justizministeriums, sagt: "In Lebensmitteln kann man leicht Drogen oder Waffen verstecken." Die Beamten im Justizvollzug müssten in Anwesenheit des Adressaten jedes Glas Schoko-Creme umrühren und jeden Stollen auseinandernehmen, um sicher zu gehen, dass nichts darin versteckt sei. "Appetitlich ist das nicht."
Martin Burgdorf ist Gefängnisseelsorger in der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig. Er sagt: "Die Kontrolle der Lebensmittel mag zwar ein bisschen aufwendiger sein, aber das funktionierte 100 Jahre lang gut. Außerdem bleibt nicht viel, was man schenken kann." CDs seien beispielsweise auch verboten.
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2 Kommentare:
Das mit den Stollen kann man aktuell ja verstehen. Wer weiss, was da tatsächlich ankommt.
und in einer Cd könnte ja ein Sägeblatt eingepresst sein...
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