08 Dezember 2008

Die Sichtung von Verdächtigen bei einer "Zufallsbegegnung" im Polizeirevier

Gut, dass ich kräftig gebaut bin, denn manchmal muss man schon befürchten, unter der Last der Bären zusammenzubrechen, die einem von Zeugen so aufgebunden werden.

So heute ein Polizeibeamter, der zunächst davon sprach, dass die Opfer bei der Sichtung der jetzt Angeklagten diese wiedererkannt haben. Kurz danach sprach er dann von einer Zufallsbegegnung der beiden Gruppen im Polizeirevier, was er dann leicht rotköpfig werdend ein wenig revidierte, als ich ihm seine eigene Formulierung der "Sichtung" vorhielt.

Aus der Zeugenaussage eines Opfers ergab sich dann, dass sich diese "Zufallsbegegnung" dergestalt abgespielt hatte, dass die Verdächtigen hinter einer verdunkelten Scheibe standen und die Zeugen sie von der anderen Seite betrachten durften.

So viel zur vorgeschriebenen "Wahlgegenüberstellung" und zu dem polizeilichen Bärenaufbinder, der zunächst von einer "Zufallsbegegnung gesprochen hatte.

Und dann noch eine Richterin, die lauthals betont, das der Zeuge das ja relativiert habe! Na Danke mal wieder.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Und vielleicht sagte noch jemand: "Die waren das, gell?" Also, rein zufällig, natürlich.

 

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