Ein Schulbeispiel an Professionalität, Berufsverständnis und Sensibilität hat jetzt ein Rechtsanwalt in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Wolfsburg gezeigt, der hoffentlich niemals wieder den Auftrag bekommt, in irgend einer Strafsache verteidigen zu müssen, denn er wird zitiert mit:
Quelle: newsclick"Für solche Taten habe ich kein Verständnis. Das macht mich stocksauer", betonte auch der Verteidiger des Angeklagten. Er forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Völlig unabhängig davon, um welches Delikt es sich handelt, zeigt eine solche innere Einstellung, die vor Gericht auch noch offenbart wird, dass der "Verteidiger" für diesen Job völlig ungeeignet ist und sich als bösartiger Scharlatan betiteln lassen muss, ein solches Mandat nicht abzulehnen.
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3 Kommentare:
Vielleicht aber hat er genau deswegen den Auftrag bekommen zu verteidigen.
Gerichten muss doch so ein Anwalt recht sein, quasi geboren für diese Aufgabe.
war das ein Pflichtverteidiger??
"Pflichtverteidiger" heißt nicht, daß der Verteidiger verpflichtet ist, das Mandat zu übernehmen, wenn er nicht will oder kann.
Wenn allerdings ein Richter und ein Verteidiger "gemeinsame Sache" machen - wie Tobias Feltus andeutet - hat die Rechtspflege ein Problem.
Ich hätte da auch eine Idee, wie dieses Problem zu lösen wäre.
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