Zugegeben, ich hab auch einige Zeit gebraucht, zu kapieren, dass und warum die Akteneinsichtspauschale nicht ohne sondern zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen ist.
Dass es aber nach ewigen Diskussionen und kaum noch zu zählenden Gerichtsentscheidungen noch immer Kostenbeamte bei Gerichten gibt, die das nicht begriffen haben, stößt eher auf Unverständnis.
Wer sich täglich und immer wieder mit Kosten zu beschäftigen hat, sollte ausgekaute Probleme nicht immer wieder neuen Gehirn-Verdauungsvorgängen zuführen, denn Rechtsmittel wegen 19% auf 12,00 EURO machen nicht besonders viel Freude.
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Der Weg zu Ihrem Anwalt
15 Dezember 2008
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