08 Dezember 2008

Zumwinkel und das Problem mit dem BGH

Das wird mehr als spannend. Nimmt man die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung ernst, dürfte Herr Zumwinkel auch im Falle eines Geständnisses keine Chance auf eine Bewährungsstrafe haben, denn bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe soll eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur noch bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht kommen. Auf der anderen Seite spricht das bisherige Prozessgeschehen für einen Deal, der mit einiger Wahrscheinlichkeit auf eine Bewährung hinauslaufen könnte. Stichwort: Promibonus!
Im Prozess gegen den früheren Postchef Klaus Zumwinkel erwartet das Gericht ein Geständnis des Angeklagten. Das sagte ein Sprecher des Bochumer Landgerichts der «Financial Times Deutschland». Daher habe der Vorsitzende Richter noch keine Zeugen geladen und die Verhandlung bisher nur auf zwei Tage im Januar anberaumt. Zumwinkel wird vorgeworfen, zwischen 2001 und 2006 über eine Stiftung in Liechtenstein insgesamt rund 1,18 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben.
Quelle: dpa

Damit entsteht natürlich schon vor Aufruf zur Sache der Eindruck, dass derjenige bei dem hier entscheidenden Gericht und der zuständigen Staatsanwaltschaft keinen Nachteil hat, der einen gewissen Namen hat. Denn dass ein Geständnis oder eine Schadenswidergutmachung kein besonderer Umstand ist, den der BGH meinen dürfte, liegt auf der Hand; dazu kommt, dass auch verjährte Taten im Rahmen der Strafzumessung nicht unbedingt zu vernachlässigen sind, so dass jeder "Nichtpromi" im Gegensatz zu Herrn Zumwinkel in vergleichbarer Situation keine Chance haben dürfte.

Wenn man als Verteidiger später aber mit dem Hinweis auf eine "Lex-Zumwinkel" dem ein oder anderen Mandanten noch gerade so das Gesäß retten könnte, wäre das natürlich ein Erfolg dessen, was sich bei Zumwinkel ankündigt.

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Schaden bei der casa Zumwinkel soll - glaubt man den Medien - aufgrund einer Teilverjährung unter der Millionengrenze liegen; damit soll dann die neue magische Grenze wieder unterschritten sein.

Werner Siebers hat gesagt…

Die Verjährungsfrage ist übrigens hochstreitig in diesem Fall.

 

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