Die Anklage hatte den Mitgliedern der Rockerbande ursprünglich gefährliche Körperverletzung und schweren Raub vorgeworfen. Der Anklagepunkt schwerer Raub wurde vom Gericht nach glaubhaften Geständnissen der Angeklagten jedoch fallengelassen. Die Gruppe hatte im März 2006 fünf Mitglieder des verfeindeten Motorradclubs «Bandidos» in Stuhr-Brinkum (Kreis Diepholz) überfallen und mit Axtstielen auf sie eingeschlagen. Die Opfer wurden dabei zum Teil schwer verletzt, erlitten jedoch keine bleibenden Schäden.
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert begründete die Aussetzung der Strafe auf Bewährung damit, dass zehn der elf Betroffenen erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Außerdem bestünden feste soziale Bindungen, was auch für eine günstige Sozialprognose spreche. Seifert betonte, nur wegen der Mitgliedschaft bei den «Hells Angels» dürfe kein anderes Strafmaß als in vergleichbaren Körperverletzungsfällen angelegt werden. Man habe sich an den angeklagten Sachverhalt gehalten.
Die staatliche Gemeinschaft könne es aber nicht dulden, dass verfeindete Gruppierungen untereinander Machtkämpfe austragen, sagte Seifert. Er riet den Angeklagten: «Meine Herren, bleiben Sie sauber.» Zur Bewährungsauflage wurde den Verurteilten unter anderem gemacht, jeweils 500 Euro an das Kinderhospiz «Löwenherz» in Syke zu zahlen, in dem unheilbar kranke Kinder betreut werden.
Die Angeklagten hatten zuvor sechs Monate wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Diese wurde aufgehoben. Die Verurteilten und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.
Der Prozess, der wegen befürchteter Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der beiden verfeindeten Rockergruppen von einem großen Polizeiaufgebot gesichert wurde, endete nach nur zwei Verhandlungstagen. Noch nach dem ersten Verhandlungstag am Montag hatten Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger ein sogenanntes Rechtsgespräch geführt und dort Möglichkeiten für ein schnelles Prozessende ausgelotet.
Quelle: ddp
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