13 Dezember 2008

Tierquäler mit angeknackstem Unrechtsbewußtsein

Es wird sicher Überlegungen geben, dass die einem Tierquäler auferlegte Strafe zumindest in Anbetracht seines Nachtatverhaltens möglicherweise deutlich zu niedrig ausgefallen ist.
Den Passanten in der Fußgängerzone stockte der Atem: Ein kräftiger Mann zog plötzlich ein Kaninchen aus einem Karton, er packte das hilflose Tierchen am Hals, würgte beschimpfte und bespuckte es.

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bekam er einen Strafbefehl über 300 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein. Am Donnerstag war Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Mit 20 Tagessätzen zu je 15 Euro sei er ohnehin billig davongekommen, machte ihm der Staatsanwalt klar: „80 Tagessätze wären in diesem Fall angemessen gewesen.“ Was der Angeklagte nicht einsehen wollte: „300 Euro Strafe sind zu hoch. Das Tier hat doch nur 30 Euro gekostet.“

Quelle: tz-online

Dass es das Gericht dann gleichwohl bei 30 Tagessätzen belassen haben soll, wird manchem Tierfreund die Zornesröte ins Gesicht treiben.

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