08 Dezember 2008

Holzklotz-Fall: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden abgelehnt

Das Landgericht Oldenburg fährt im Holzklotz-Fall weiter die Sparbüchsen-Nummer. Zunächst wird am Dolmetscher gespart, jetzt wurde ein zweiter Pflichtverteidiger abgelehnt, obwohl es sich aufdrängt, dass das Verfahren weit überdurchschnittlich aufwändig ist und weiter sein wird.

Der wegen dieser Ablehnung der Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gestellte Befangenheitsantrag wurde jetzt zurückgewiesen. Ein Schelm, der behaupten würde, dass ihn diese Entscheidung überrascht.

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Der Weg zu Ihrem Anwalt

1 Kommentar:

Vidocq hat gesagt…

Also ich als Otto Normalverbraucher könnte mir auch nur einen Anwalt leisten. Warum also zwei, die wiederum von meinem Steuergeld bezahlt werden?

 

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