01 Dezember 2008

Lebenslange Verfolgung von Kinderschändern

In der Schweiz bestimmt die kochende Volksseele die Verabschiedung von jeglicher Verjährungsmöglichkeit bei Sexualdelikten zu Lasten von Kindern.
Kinderschänder müssen künftig in der Schweiz ihr ganzes Leben lang mit Strafverfolgung rechnen. Die Schweizer stimmten überraschend mit fast 52 Prozent für eine Vorlage, die die «Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» vorsieht. Dieses Ergebnis gilt als Überraschung, da sich sowohl die Regierung wie auch das Parlament aus juristischen Gründen dagegen ausgesprochen hatten. Bisher kennt die Schweiz Unverjährbarkeit nur bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Quelle: dpa

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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Werden schon die Heugabeln geschwungen und die Sensen geschärft?

Anonym hat gesagt…

Tja, wem Demokratie nur gefällt, wenn einem die Abstimmungsergebnisse nach seinem Geschmack fallen ...
Ich finde die Floskel "im Namen des Volkes" sowieso mehr als oft anmaßend, sollte man nicht lieber "im Namen der Vernunft" verwenden? Dann gibt es zumindest formal keinen Widerspruch mehr zur kochenden Volksseele.

 

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