03 Dezember 2008

OVG Rheinland-Pfalz befolgt Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Fahrerlaubnistourismus

Endlich eine klare Entscheidung für den Vorrang der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und kein Herumgedeutschele die ausländische Fahrerlaubnis betreffend.
Eine in Polen erteilte Fahrerlaubnis ist auch im Falle von so genanntem Führerscheintourismus in Deutschland gültig - zumindest so lange der Scheinwohnsitz von polnischen Behörden nicht bestätigt wird. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil beruft sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) auf eine neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Demnach müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Führerscheine gegenseitig und ohne jede Einschränkung anerkennen. Es sei allein Aufgabe des Ausstellerstaates, die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu prüfen und diese im Falle einer unrechtmäßigen Erteilung zu entziehen, heißt es. (Az.: 10 A 10851/08.OVG)
Quelle: afp

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