Das war mal wieder ein Highlight der Verteidigerkunst nach dem Motto: Wie kann ich mit viel Arbeit meinem Mandanten in kürzester Zeit am tiefgreifensten schaden.
Im Bulgari-Verfahren in Koblenz meinte heute einer der Verteidiger, einen ausführlichen und penibel ausgearbeiteten Antrag auf Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachten bezüglich der Angaben einer Hauptbelastungszeugin stellen zu müssen.
Davon abgesehen, dass man so etwas bei erwachsenen Zeugen in der Regel leicht begründbar um die Ohren bekommt, hat der Kollege diesen Antrag in dem Wissen gestellt, dass die Zeugin an einem der nächsten Verhandlungstage erneut vernommen wird. In seinem Antrag hat er nun ausführlich die aus seiner Sicht aufgetretenen Widersprüche und Ungereimtheiten (ja, es gibt sie wirklich!) dargestellt und damit Staatsanwaltschaft und Gericht den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt, anläßlich der Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Punkt für Punkt die Möglichkeit zu geben, diese Unklarheiten im Sinne der Anklage zu bereinigen.
Herzlichen Glückwusch zu dieser Idee!
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4 Kommentare:
Ganz anders dagegen der Verteidiger Siebers, bei dem dafür seine Geschwätzigkeit als Blogger dafür sorgt, dass der "Gegenseite" die Anregungen nicht ausgehen.
Wieso "nicht ausgehen"? Die sind doch fertig?
Unfähigkeit muss angeprangert werden, ich sehe das als eine Form der Selbstverteidigung
@ Ben
Ganz offensichtlich haben sie nicht verstanden, was das Kantholz sagen wollte und ganz offensichtlich scheinen sie jenen auch vollkommen zu unterschätzen.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass es spannend wird, vielleicht wird sogar noch der Torwart vom Platz gestellt, wer weiß......
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