07 Dezember 2008

Polizist knallt Besoffenen ab

Mal wieder eine Situation, bei der lange spekuliert werden darf, ob der Waffeneinsatz auf diese Art und Weise geboten war.
Zum wiederholten Male kam es am Abend des 6.12. um kurz nach 21 Uhr in einer Wohnung an der Straße Schwarzbach in Oberbarmen zu Streitigkeiten und körperlichen Auseinansetzungen zwischen einem alkoholisierten 43-jährigen Mann und seiner 46-jährigen Lebensgefährtin.

Beide riefen daraufhin die Polizei. Da die Frau berichtete, ihr Lebensgefährte habe sich mit einem Messer an den Pulsadern verletzt, wurden neben zwei Streifenwagenbesatzungen auch ein Rettungswagen und ein Notarzt zum Einsatzort geschickt. Bei deren Eintreffen in der Wohnung hielt der Mann das Messer noch in der Hand und weigerte sich, es wegzulegen.

Als er plötzlich die Beamten mit dem Messer angriff, schoss einer der Polizisten mit seiner Dienstpistole auf ihn. Mit schweren Verletzungen wurde der 43-Jährige – unter notärztlicher Begleitung – in ein Krankenhaus gebracht, wo er sofort notoperiert wurde.
Quelle: wz

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11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Straflose (versuchte) Beihilfe zu einem bereits begonnenen Suizid? ;-)

Anonym hat gesagt…

Wenn ein Besoffener mit einem Messer angreift, wieso soll da ein Polizist nicht schießen dürfen. Soll er sich erstmal bisschen anstochern lassen oder wie?

Werner Siebers hat gesagt…

Natürlich darf er möglicherweise in einer bedrohlichen Situation schießen, aber sicher nicht unbedingt so, dass der besoffene Angreifer gleich notoperiert werden muss.

Anonym hat gesagt…

Wohin genau sollte man dann Ihrer Meinung nach schießen?

Anonym hat gesagt…

Im Grunde dürfte fast jede Schussverletzung zu einer Notoperation führen. Das kann dann auch der Durchschuss im Arm oder Bein sein.

Die Tatsache "Notoperation" sagt gar nix über die Schwere oder Art der Schussverletzung aus.

Anonym hat gesagt…

Ich sehe da nichts zum spekulieren. Aus dem, was wir täglich auf den Tisch bekommen, lässt sich eher schliessen, daß die Zahl mehr oder wenigr Amok laufender mündiger Bürger steigt, nicht die zum schnellen Schusswaffengebrauch neigender Polizeibeamter.

Pascal hat gesagt…

Ich sehe das wie scepticashell. Zur Art der SDchussverletzung gibt der Artikel nicht viel her, und meine medizinischen Kentnisse erst recht nicht.

"Immerhin" wurde er nicht erschossen, wie ich aus der Überschrift geschlossen habe.

Anonym hat gesagt…

Wenn es sich um einen ernsthaften Angriff handelt und der Beamte es auch mit seiner Verteidigung ernst meint, kann er eigentlich nur voll draufhalten. Es hat schon häufiger Fälle gegeben, in denen der Angreifer es trotz Schusswunde noch weiter geschafft hat. Die Distanzen in einer Wohnung sind in der Regel sehr überschaubar.

Ohne genau Kenntnis der Örtlichkeiten und des konkreten Geschehensablaufs wird man den Schusswaffengebrauch überhaupt nicht werten können.

Anonym hat gesagt…

"H5N1 hat gesagt…

Wohin genau sollte man dann Ihrer Meinung nach schießen?"

Immer ins Bein. Welches da genau, ist auslegungssache ^^

Anonym hat gesagt…

immer ins bein, jaja, alter kalauer. jochbein, brustbein, was auch immer.

wo war der einsatzstock? lernt ein polizeibeamter heutzutage keine nichttödlichen entwaffnungstechniken gegen messer mehr?

rätselhaft.

.~.

Anonym hat gesagt…

Natürlich ist das in Ordnung - Polizisten schießen in Deutschland viel zu selten. Der Polizist sollte wieder Respektsperson -durch das Amt- werden.
Wer diesen Respekt nicht zeigt - der muß eben mit den Folgen leben.

Der Polizist hat richtig gehandelt - und die Überschrift über diesen Beitrag ist eine Zumutung.

 

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